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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DIE VERMITTLUNG VON UNTERKÜNFTEN

  1. ALLGEMEINES

Die Creative Tourism Industry d.o.o. (GmbH) und deren Agentur bzw. Marke Welstria ist eine Tourismusagentur (im weiteren Text: CTI), die auf Projekte im Tourismus, Design und Einrichtung von Interieur und Exterieur und Agenturtätigkeiten im Sinne von Vermittlungen von Unterkünften für Gäste und von Villen und Ferienhäusern, spezialisiert ist. Die Eigentümer der angebotenen Villen, haben einen Vertrag mit der CTI und alle Objekte verfügen über einen Klassifizierungsbeschluss bzw. über eine Arbeitsgenehmigung der zuständigen Ämter. Alle Villen sind vom Team der Creative Tourism Industry d.o.o. designiert und eingerichtet worden, einige davon gänzlich und andere ab der Rohbauphase, und am wenigsten bezüglich der abschließenden Einrichtung und Dekoration. Alle Villen gehören zum höheren oder höchsten Marktsegment bezüglich Qualität und Design, der verwendeten Materialien, Funktionalität, Zusatzangeboten und Originalität, mit dem Ziel einen umso qualitativeren und angenehmeren Aufenthalt der Gäste sicherzustellen und ein besonderes Erlebnis im Objekt und dem Ort zu geben. Alle Villen werden von unseren Mitarbeitern fotografiert.

Beim Abschluss eines Vertrages mit der CTI als Agentur, schließen Sie als Mieter (im weiteren Text: Gast) einen Vertrag mit dem Eigentümer der Villa/des Ferienhauses (im weiteren Text: Villa), als Vermieter (im weiteren Text: Eigentümer). Die CTI fungiert lediglich als Agentur und übernehmend alle Rechte und Pflichten als solche. Durch die Anzahlung für die Buchung stimmt der Gast den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Unterkünften gänzlich zu (im weiteren Text: Allgemeine Geschäftsbedingungen). Die CTI behält sich das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Inwieweit es zu Änderungen kommen sollte, werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite www.creative-tourism.hr sowie auf der Internetseite www.weistria.com veröffentlicht und treten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft. Nachdem bei der CTI die Anzahlung eingeht, erhält der Gast eine Buchungsbestätigung (im weiteren Text: Bestätigung), die den Ort in dem sich die Villa befindet sowie alle erforderlichen Kontaktdaten beinhaltet. Die schriftliche Bestätigung bildet gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag zwischen dem Gast als Mieter und dem Eigentümer als Vermieter. Zum Zeitpunkt der Buchung der Villa, muss der vertragsabschließende Gast 21 Jahre alt sein.

  1. VERMIETUNGSBEGINN

Der Ankunfts- und Abreisetag sind auf der Bestätigung aufgeführt, können vom Gast nicht geändert werden und müssen eingehalten werden. Für den Fall einer früheren Anreise, kann der Gast die in der Bestätigung aufgeführte Villa nicht übernehmen. Der Eigentümer oder eine von ihm befugte Person erwartet den Gast in der Villa und übergibt diesem die Schlüssel erst dann, wenn der Mietpreis vollständig bezahlt wurde. Am Abreisetag muss der Gast die Villa spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Eigentümer die Schlüssel zurückgeben. Sollte der Gast die Villa später als vereinbart verlassen, hat dieser dem Eigentümer alle zusätzlich entstandenen Kosten zu erstatten. Unkosten dieser Art müssen vom Gast sofort vor Ort an den Eigentümer gezahlt werden.

  1. ANZAHL DER GÄSTE

Die Personenzahl die in der Villa untergebracht ist, darf nicht über die Anzahl die in der Bestätigung angegeben ist, hinausgehen. Diese Personenanzahl umfasst ebenfalls Kinder obgleich welchen Alters. Nach Wunsch des Gastes, kann die Personenzahl bis zur maximal zulässigen Kapazität des Objektes erhöht werden und zwar bis zu 3 (drei) Tage vor Anreise. Die Änderung der Personenzahl muss vom Gast schriftlich per e-Mail von der CTI ersucht werden. Nach Übernahme der Villa, müssen vom Gast zuvor alle Besucher angekündigt werden. Die gesamte Personenzahl die sich in der Villa oder auf dem Anwesen befindet, darf die maximale Kapazität des Objektes nicht übersteigen, außer dies ist seitens des Eigentümers ausdrücklich gestattet worden. Für den Fall, dass sich in der Villa oder auf dem Anwesen mehr Personen als dies maximal zulässig ist aufhalten und dies nicht vom Eigentümer gestattet wurde, behält sich dieser das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne dass eine zusätzliche Frist eingeräumt wird, zu kündigen und der Gast ist dazu verpflichtet die Villa gemeinsam mit allen anderen sich dort befindlichen Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden zu verlassen und hat kein Recht dazu, weder vom Eigentümer  noch der CTI, eine Rückerstattung des gezahlten Mietbetrages zu fordern.

  1. JUGENDGRUPPEN

Für den Fall, dass die Gäste jünger als 25 Jahre alt sind, müssem diese sofort bei der Buchung, die CTI über die genaue Anzahl von Gästen und deren Alter informieren. In diesem Fall ist es möglicherweise notwendig, eine zusätzliche Kaution als Sicherheit für mögliche Schäden zu leisten, um die Buchung  aufrecht zu erhalten. Die CTI und der Eigentümer behalten sich das Recht vor, Gästegruppen unter 25 Jahren abzuweisen, falls die CTI über deren Anreise nicht informiert wurde und die Gäste haben in diesem Fall kein Recht auf Rückerstattung des gezahlten Mietpreises.

  1. ZELTE UND CAMPER

Der Aufbau von Zelten oder das Abstellen von Campern u.ä. auf dem Anwesen sind verboten. Der Eigentümer oder die CTI sind dazu befugt, die sofortige Beseitigung ohne Aufschub zu verlangen. Inwieweit die Gäste der Aufforderung nicht nachgehen, ist der Eigentümer und/oder die CTI dazu befugt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen ohne Einräumung einer nachträglichen Frist, ist der Gast dazu verpflichtet, die Villa gemeinsam mit allen anderen sich dort befindlichen Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden zu verlassen und hat kein Recht dazu, weder vom Eigentümer  noch der CTI, eine Rückerstattung des gezahlten Mietbetrages zu fordern.

  1. HAUSTIERE

Auf der Anzeige der Unterkunft ist normalerweise aufgeführt, ob es erlaubt ist Haustiere in die Villa mitzubringen und eventuelle Zusatzkosten für die Reinigung zu entrichten sind. Das Mitbringen von mehr Haustieren als dies auf der Bestätigung aufgeführt ist, ist nicht gestattet. Für den Fall, dass der Gast mehr als 2 (zwei) Haustiere in die Villa mitbringen möchte, muss er die CTI kontaktieren um eine schriftliche Genehmigung dafür zu bekommen. Die Haustierbesitzer sind dazu verpflichtet hinter ihren Haustieren zu putzen und es ist nicht gestattet, dass sich die Haustiere auf den Möbeln aufhalten. Sollte nachgewiesen werden, dass sich die Haustiere auf den Möbeln aufgehalten haben, können für den Gast zusätzliche Reinigungskosten entstehen. Gemäß den geltenden Vorschriften, müssen die Haustiere gegen Tollwut und andere Krankheiten geimpft sein. Der Gast ist dabei ausschließlich alleine für Erkrankungen und Verletzungen die sich die Haustiere während dem Aufenthalt in der Villa hinzuziehen können, verantwortlich und in keinem Fall der Eigentümer oder die CTI. Die Nutzung des Pools und/oder Jacuzzis ist für Haustiere strengstens verboten.

In manchen Villen ist es nicht gestattet Haustiere mitzubringen. Jedoch können weder der Eigentümer noch die CTI gewährleisten, dass sich im Haus zuvor keine Haustiere aufgehalten haben oder dass der Eigentümer Haustiere hat. Die CTI und der Eigentümer sind für allergische Reaktionen die der Gast während dem Aufenthalt im Haus erleidet, nicht verantwortlich. Sollte der Gast ein Haustier mitbringen, dass zuvor nicht angemeldet wurde, ist der Eigentümer und/oder die CTI dazu befugt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen ohne Einräumung einer nachträglichen Frist ist der Gast dazu verpflichtet die Villa gemeinsam mit allen anderen sich dort befindlichen Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden zu verlassen und hat kein Recht dazu, weder vom Eigentümer  noch der CTI, eine Rückerstattung des gezahlten Mietbetrages zu fordern.

  1. LÄRM

Es besteht die Möglichkeit, dass in der Villa und auf dem Anwesen Bau- und Verkehrslärm o.ä. zu hören ist, wobei in einem solchen Fall weder der Eigentümer noch die CTI verantwortlich gemacht werden können. Sollte es durch den vom Gast verursachten Lärm zu einer Erregung öffentlichen Ärgernisses kommen und dies auch nach eine Ermahnung nicht eingestellt werden, kann dies als Vertragsverletzung angesehen werden und der Eigentümer und/oder die CTI sind dazu befugt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen ohne Einräumung einer nachträglichen Frist und der Gast ist dazu verpflichtet die Villa gemeinsam mit allen anderen sich dort befindlichen Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden zu verlassen und hat kein Recht dazu, weder vom Eigentümer  noch der CTI, eine Rückerstattung des gezahlten Mietbetrages zu fordern.

  1. SCHWIMMBECKEN UND JACUZZI

Der Gast ist zu seiner eigenen Sicherheit dazu verpflichtet, sich an die Anweisungen die er vom Eigentümer oder der CTI zur Nutzung des Schwimmbeckens, der Hydromassagewannen oder des Jacuzzis u.ä. erhalten hat oder die in der Villa oder auf dem Anwesen zu finden sind, zu halten. Der Gast ist für die Nutzung derselben selbst verantwortlich. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigte in diesem Bereich aufhalten. Der Gast nutzt die Bademöglichkeiten auf eigene Gefahr. Liegt eine Buchung außerhalb der Sommersaison vor, kann es sein, dass das Schwimmbecken außer Betrieb ist. Sie müssen Sich darüber im Klaren sein, dass die Nutzung der Bademöglichkeiten mit bestimmten gesundheitlichen Risiken verbunden ist und auf eigene Gefahr erfolgt. Am Anreisetag kann es sein, dass sich das Wasser in der Hydromassagewanne/im Schwimmbecken bis zum späten Abend nicht erwärmt hat. Es ist verboten sich auf dem Deckel oder den Rändern der Hydromassagewanne aufzuhalten. Die Deckel sind zur Abdichtung gedacht und nicht dafür ausgerichtet durch Personen belastet zu werden und können leicht brechen. Sollte es zu einem Bruch des Deckels kommen, ist der Gast dazu verpflichtet, den Schaden dem Eigentümer direkt zu erstatten.

  1. HAUSORDNUNG

Jede Villa verfügt über eine Hausordnung die an einer für den Gast gut sichtbaren Stelle angebracht ist. Die Gäste müssen sich an die Hausordnung halten. Hält sich der Gast nicht an die Hausordnung, kann dies als Vertragsverletzung angesehen werden und der Eigentümer und/oder die CTI sind dazu befugt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen ohne Einräumung einer nachträglichen Frist und der Gast ist dazu verpflichtet die Villa gemeinsam mit allen anderen sich dort befindlichen Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden zu verlassen und hat kein Recht dazu, weder vom Eigentümer  noch der CTI, eine Rückerstattung des gezahlten Mietbetrages zu fordern.

  1. NEUBAU VILLEN

Bei der Buchung einer Neubau Villa, kann es passieren, dass nicht genügend Zeit zum Wachsen des Grases, der Pflanzen und Blumen war, wofür weder der Eigentümer noch die CTI verantwortlich sind.

  1. PREISE UND ZAHLUNG

Alle Preise sind in Euro (EUR – €) ausgewiesen und gelten pro Woche, falls dies nicht anders aufgeführt ist. Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 25% des vollen Mietpreises geleistet. Nach der Zahlungsbestätigung ist die Buchung abgeschlossen und damit ein Vertrag mit dem Eigentümer der Villa geschlossen und allein dadurch werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, als allgemeiner Bestandteil des Mietvertrages, akzeptiert. Nach Abschluss der Reservierung und erfolgter Zahlung sendet die CTI dem Gast per E-Mail eine Reservierungsbestätigung zu, die alle wichtigen Informationen über die Unterkunft beinhaltet und gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Mietvertrag zwischen dem Gast und dem Eigentümer, durch die Vermittlung der Agentur CTI, gelten. Der Mietvertrag gilt bei Eingang der Anzahlung bei der CTI als abgeschlossen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von drei (3) Tagen ab der Buchung erfolgen, wird der Mietvertrag aufgelöst bzw. wird davon ausgegangen, dass dieser überhaupt nicht geschlossen wurde. Die CTI ist in einem solchen Fall nach vorheriger Benachrichtigung des Gastest dazu befugt, einen Vertrag mit einem anderen Gast zu schließen. Wasser-, Gas-, Strom-, und Interkosten, die Bereitstellung von Bettwäsche, Handtüchern, Küchentüchern, die abschließende Reinigung des Interieurs, die Pflege des Schwimmbeckens und des Exterieurs ebenso wie die Anmeldung der Gäste, Kurtaxe und eventuelle andere Abgaben und Steuern sind im Mietpreis inbegriffen.

Die Anzahlung kann wie folgt gezahlt werden: Kreditkarten (Visa, MasterCard, American Express, Discover Cards), per pay pal und Lastschriftverfahren. Der von Ihrer Kreditkarte abzubuchende Betrag erfolgt in Euro (EUR – €). Besitzen Sie eine Kreditkarte in einer anderen Währung, erfolgt durch den Herausgeber Ihrer Kreditkarte eine Konversion in Euro. Aufgrund der Konversion kann es zu geringen Preisabweichungen zwischen dem in der Anzeige der Villa aufgeführten Preis und dem von Ihrer Kreditkarte abgebuchten Preis kommen. Die CTI ist für Kursabweichungen oder Gebühren anderer Bankinstitute nicht verantwortlich. Bei der Buchung der Villa, die von der CTI auf einem der Internetportale geworben wird und von dieser als Präsentations- und Reservierungsportal genutzt wird,

hat der Gast die Möglichkeit zusätzliche Leistungen, die nicht zu den von der CTI gebotenen Leistungen gehören (z.B. Reiseversicherung u.ä.) sondern ausschließlich dieser Portale sind, auszuwählen, was ausdrücklich auf den Portalen angeben ist. Der Nutzung und Zahlung solcher Leistungen auf diesen Portalen, willigt der Gast selbst ein, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser aufgeführt ist und die der Gast durch die Nutzung bestimmter Leistungen akzeptiert hat. Leistungen dieser Art haben keinerlei rechtliche Gültigkeit zwischen der CTI, dem Gast und/oder Eigentümer. Derartige Leistungen stellen ausschließlich ein Verhältnis zwischen dem Gast und den Portalen dar.

Die Zahlung des restlichen Mietpreises (75%) kann auf die gleiche Weise wie bei der Anzahlung erfolgen. Allerdings dürfen Zahlungen mit der Kreditkarte, per pay pal und Lastschriftverfahren nicht später als 30 Tage vor der Anreise erfolgen, so dass die CTI genügend Zeit dafür hat, den Zahlungsbetrag an den Eigentümer weiterzuleiten.

Sollte es zu einer Stornierung der Reservierung kommen, können an die CTI geleistete Zahlungen von dieser nicht zurückerstattet werden, da sie die Zahlungen gemäß dem Vertrag an den Eigentümer weiterleitet.

11.1. Buchungen 30 Tage vor Anreise oder früher

Für Buchungen, die 30 Tage vor der Anreise oder früher getätigt wurden, gelten folgende Bedingungen:

  1. a) Die Anzahlung von 25% des Gesamtpreises muss, sofort geleistet werden. Zahlen Sie per Lastschriftverfahren, muss die geleistete Anzahlung innerhalb von 3 Werktagen bei der CTI eingehen;
  1. b) Die Bezahlung des restlichen Mietpreises (75%) darf, wenn Sie mit Kreditkarte, per Lastschriftverfahren oder pay pal zahlen, nicht später als 30 Tage vor der Anreise erfolgen. Wurde eine Barzahlung gewählt (in den Villen in denen dies möglich ist, was auf der eigentlichen Anzeige aufgeführt ist) hat die Zahlung des Restbetrages von 75% sofort bei der Anreise in die Villa, an den Eigentümer zu erfolgen. Im Objekt selbst, gibt es keine Möglichkeit für elektronische Zahlungen (Kreditkarten/pay pal).

11.2. Buchungen weniger als 30 Tage vor Anreise

  1. a) Bei Zahlungen mit Kreditkarten, per Lastschriftverfahren oder pay pal, muss der vollständige Mietpreis sofort entrichtet werden. Sind es bei der Buchung, weniger als 10 Tage bis zur Anreise, ist keine Zahlung per Lastschriftverfahren möglich.
  1. b) Wurde vom Gast eine Barzahlung eines Teilbetrages des Mietpreises gewählt (in den Villen in denen dies möglich ist, was auf der eigentlichen Anzeige aufgeführt ist) muss die Anzahlung von 25% des Mietpreises sofort erfolgen und der Restbetrag von 75% sofort bei der Anreise in die Villa, an den Eigentümer erfolgen. Im Objekt selbst, gibt es keine Möglichkeit für elektronische Zahlungen (Kreditkarten/pay pal).

11.3. Einhaltung der Zahlungsfälligkeit

Der Gast hat die Zahlungen innerhalb der Fälligkeit und auf die Weise, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist, zu leisten. Hält sich der Gast nicht an die Zahlungsfälligkeit, wird dies als Vertragsverletzung angesehen und der Mietvertrag wird ohne Einräumung einer Frist als aufgelöst angesehen, worüber die CTI den Gast nicht in Kenntnis setzen muss. Die CTI kann, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet ist, aufgrund ihrer Geschäftspolitik der besonderen Aufmerksamkeit dem Gast gegenüber, diesem eine Mitteilung über die fällige Zahlung zukommen lassen unter Einräumung einer angemessen kurzen Frist, innerhalb der dem Gast die Zahlung ermöglicht wird. Sollte es zur einer Auflösung des Vertrages kommen, werden an die CTI geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet.

  1. STORNIERUNG DER BUCHUNG UND ÄNDERUNGEN

Eine Kündigung des geschlossenen Mietvertrages kann ausschließlich schriftlich erfolgen (per e-Mail). Die Kündigung tritt bei Eingang derselben bei der CTI in Kraft.

Für den Fall einer Kündigung des Mietvertrags, werden alle Zahlungen die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgt sind, einbehalten und der Gast hat kein Recht auf Rückerstattung derselben.

Sollte der Gast einen anderen Gast ausfindig machen der im gleichen Zeitraum, für den gleichen Preis und unter den gleichen Bedingungen die Buchung wahrnimmt, sendet die CTI dem neuen Gast sofort, nachdem sie alle notwendigen Daten desselben erhalten hat, einen Mietvertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss, gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu. Die zuvor geleistete Anzahlung wird von der CTI einbehalten und der neue Gast ist dazu verpflichtet, den Restbetrag des Mietpreises gemäß der zuvor ausgewählten Zahlungsweise, als allgemeinen Bestandteil des Vertrages, zu entrichten.

Eine nachträgliche Umbuchung der Villa ist nicht möglich und alle geleisteten Zahlungen werden von der CTI einbehalten, da diese gemäß dem Agenturvertrag eine Vermittlungsgebühr für die Unterkunft der Gäste bei den Eigentümern erhält, die jedoch verschiedene natürlichen Personen oder Rechtspersonen sind und die Rechnung bei der Buchung ausgestellt wurde, die Steuer bezahlt und die Zahlung an den Eigentümer weitergeleitet wurde.

Im Falle höher Gewalt, wie z.B. Erdbeben, Überflutungen und Bränden und für den Fall, dass die Villa nicht mehr vermietet werden kann, ist weder die CTI noch der Eigentümer für die Kündigung der Buchung verantwortlich. Inwieweit dies möglich ist, wird dem Gast eine andere Unterkunft angeboten oder die Rückerstattung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen.

Wurde für einen Teilbetrag des Mietpreises die Barzahlung gewählt (bei den Villen, wo es möglich ist, was in der eigentlichen Anzeige aufgeführt ist) und kommt es seitens des Gastes zu einer Stornierung der Buchung 30 Tage vor Anreise und es konnte für den gleichen Zeitraum und den gleichen Preis sowie unter den gleichen Bedingungen, kein anderer Gast als Ersatz gefunden werden, wird der Vertrag als aufgelöst angesehen. Die CTI benachrichtigt in diesem Fall ohne Aufschub den Eigentümer auf schriftlichem Weg (per E-Mail) und behält alle Zahlungen die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages eingegangen sind, wobei der Gast dazu verpflichtet ist, direkt an den Eigentümer ohne Aufschub folgende Prozentsätze vom vollen Mietpreis zu entrichten:

– 29 bis 22 Tage vor Anreise 40% des Mietpreises

– 21 bis 15 Tage vor Anreise 60% des Mietpreises

– 14 Tage vor Anreise 75% des Mietpreises.

Für diesen zusätzlichen Betrag den der Gast direkt an den Eigentümer zu entrichten hat, übernimmt die CTI keinerlei Verantwortung falls der Gast in Zahlungsverzug gerät oder sich weigert die Zahlung an den Eigentümer zu leisten, da es sich ausschließlich um ein Verhältnis zwischen dem Eigentümer und Gast handelt.

  1. KAUTION IM SCHADENSFALL

Der Gast hat bei der Anreise in die Villa, eine Kaution in bar für einen möglichen Schadensfall, den er zu verantworten hat, zu entrichten. Die Höhe der Kaution die der Gast bei der Anreise zu zahlen hat, ist in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Kaution dient dem Eigentümer für einen möglichen Schadensfall am Objekt und berechtigt ihn dazu, diesen mit der Kaution abzudecken.

Sollte der verursachte Schaden über die geleistete Kaution hinausgehen, hat der Gast den vollen Schadensbetrag an den Eigentümer zu zahlen.

Kam es am Objekt zu keinem Schaden, muss der Eigentümer dem Gast die Kaution bei der Schlüsselübergabe am Abreisetag des Gastes, zurückgeben.

  1. SCHÄDEN

Der Gast hat sich in der angemieteten Villa verantwortungsvoll zu verhalten, bzw. wie ein guter Hausherr zu benehmen. Die Villa ist vom Gast bei der Abreise in dem gleichen Zustand, wie sie übernommen wurde, zu übergeben. Für jegliche Schäden ist der Gast dem Eigentümer gegenüber direkt verantwortlich. Der Eigentümer ist dazu berechtigt die Kaution zur Deckung des versursachten Schadens, wie dies unter 13. aufgeführt ist, zu verwenden. Sollte der verursachte Schaden über die geleistete Kaution hinausgehen, hat der Gast den vollen Schadensbetrag an den Eigentümer zu zahlen.

Vorsätzlich verursachte Schäden oder die Erregung öffentliche Ärgernisses werden als schwere Verletzungen des Mietvertrages angesehen und berechtigen den Eigentümer und/oder die CTI dazu, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen ohne dass eine zusätzliche Frist eingeräumt wird und der Gast ist dazu verpflichtet die Villa gemeinsam mit allen anderen sich dort befindlichen Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden zu verlassen und hat kein Recht dazu, weder vom Eigentümer  noch der CTI, eine Rückerstattung des gezahlten Mietbetrages zu fordern.

Der Gast hat dem Eigentümer gegenüber jeglichen Schaden an der Villa oder dem Anwesen sofort anzuzeigen. Bei der Abreise und Schlüsselübergabe ist der Gast dazu verpflichtet, gemeinsam mit dem Eigentümer die Villa und das Anwesen zu überprüfen.

Kam es am Objekt zu keinem Schaden, muss der Eigentümer dem Gast die Kaution aus 13. zurückgeben.

Als Schaden kann ebenfalls eine zusätzliche Reinigung aufgrund des schlechten Zustands, in dem der Gast dem Eigentümer die Villa übergeben hat, angesehen werden. Der Eigentümer ist in diesem Fall dazu berechtigt, die Kaution zur Schadensdeckung zu nutzen.

Die CTI ist für Schäden die dem Eigentümer oder Gast entstanden sind, falls der Eigentümer dem Gast die Kaution nicht zurückgeben möchte oder der Gast die Differenz des verursachten Schadens, der durch die Kaution nicht abgedeckt werden konnte nicht bezahlen will, nicht verantwortlich. Alle eventuellen Unstimmigkeiten sind ohne die Mitwirkung der CTI zwischen dem Eigentümer und dem zu klären.

  1. ZUSATZLEISTUNGEN

Inwieweit der Gast Sonderwünsche hat, die im Mietpreis nicht inbegriffen sind (wie z.B. Köche, Kellner, spezielles Essen u.ä.) sollten der Eigentümer oder Dritte, soweit es möglich ist, darauf eingehen. Zusatzleistungen müssen zuvor per E-Mail ersucht werden, damit diese angeboten werden können und inwieweit dies möglich sein sollte, werden diese in Spitzenqualität geboten. Von der CTI werden Zusatzleistungen weder angeboten noch in Rechnung gestellt, sie unterstützt lediglich beim Engagement derselben und ist nicht für die Qualität der von Dritten gebotenen Leistungen verantwortlich.

  1. BESCHWERDEN DES GASTES

Sollte der Gast bei der Übernahme der Villa feststellen, dass diese nicht zufriedenstellend sauber ist oder andere Schäden und Unregelmäßigkeiten in der Villa bemerken, hat er ohne Aufschub und nicht später als 24 Stunden ab dem ins Auge gefassten, eine Beschwerde einzureichen. Beschwerden bezüglich der Sauberkeit müssen sofort hervorgebracht werden. Die Beschwerde wird direkt an den Eigentümer oder einen von ihm befugten Vertreter gerichtet. Inwieweit die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit geführt hat, hat der Eigentümer die CTI telefonisch oder per e-Mail zu kontaktieren, damit diese versucht die Beschwerde zufriedenstellend zu lösen. Schriftliche Beschwerden werden per e-Mail zugestellt: info@creative-tourism.hr.

Der Gast hat dafür zu sorgen, Schäden und deren Verbreitung zu vermeiden und dazu beizutragen, dass der Eigentümer einen umso geringeren Schaden davonträgt.

Für den Fall einer Beschwerdeeinreichung, muss der Gast dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Problemlösung einräumen. Die CTI hat den Zustand der Villa zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Zusammenarbeit mit dem Eigentümer überprüft und ist für mögliche Abweichungen von den Informationen, die sich auf der Anzeige des Objektes selbst befinden, nicht verantwortlich. Verlässt der Gast die Villa vor Ablauf des Mietvertrages und ohne vorherige Ankündigung und Zustimmung seitens der CTI, trägt er selbst das Risiko und die CTI übernimmt in diesem Fall keinerlei Verantwortung. Inwieweit der Gast dem Eigentümer keine angemessene Frist zur Beseitigung der Unregelmäßigkeiten einräumt oder in eine andere Villa zieht, verliert dieser alle Rechte dem Eigentümer gegenüber und kann den Mietvertrag nicht auflösen.

Der Eigentümer ist dem Gast gegenüber lediglich für eine mögliche direkte Unregelmäßigkeit am Objekt verantwortlich. Weder die CTI noch der Eigentümer sind für jegliche Form immaterieller Schäden in Form von Verletzungen der Persönlichkeitsrechte des Gastes, verantwortlich.

  1. TECHNISCHE AUSSTATTUNG DER VILLA

Die Villen beinhalten alle notwendigen Geräte und technische Ausstattung die dem Gast einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Der Eigentümer hat für die Funktionstüchtigkeit aller Geräte in der Villa zu sorgen. Für den Fall von Schäden obgleich welchen Gerätes, hat der Gast den Eigentümer und/oder die CTI davon in Kenntnis zu setzen, damit diese den Eigentümer zur alsbaldigen Reparatur auffordert. Der Eigentümer hat das Gerät in einer angemessenen Frist zu reparieren. Der Eigentümer ist für solche Unregelmäßigkeiten dem Gast gegenüber direkt verantwortlich und die CTI hat alles Erforderliche zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass der Eigentümer das Gerät in kürzester Zeit repariert.

  1. CTI-AGENTUR

Die CTI ist eine Tourismusagentur, die Agenturdienstleistungen im Sinne von Unterkunftsvermittlungen leistet, gemäß dem Agenturvertrag der mit dem Eigentümer der Villa auf Provisionsbasis geschlossen wurde. Der Eigentümer muss im Vertrag mit der CTI wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die Villa angeben, daher übernimmt der Eigentümer dem Gast gegenüber die volle Verantwortung. Sollte es entgegen der Erwartungen der CTI nicht möglich sein, eine Buchung der Villa abzuschließen, aus Gründen die nicht im Ermessen der CTI liegen (z.B. aufgrund einer Zwangsversteigerung der Villa durch das Gericht oder aufgrund einer schweren Vertragsverletzung seitens des Eigentümers u.ä.), kann die CTI die Buchung absagen und der vom Gast entrichtete Betrag an diese, wird ohne Aufschub zurückerstattet. Als Alternative und nach Wahl des Gastes, kann die CTI diesem eine ähnliche Villa zum selben Preis anbieten.

  1. HÖHERE GEWALT

Für den Fall, dass die abgeschlossenen Mietverträge nicht ausgeführt werden können oder deren Ausführung aufgrund höherer Gewalt deutlich erschwert wären (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließung, Streiks u.ä.) und diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, können die CTI und der Eigentümer den Mietvertrag auflösen ohne dass weder die CTI noch der Eigentümer dafür verantwortlich sind.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die bei der Buchung angegebenen Daten, werden als persönliche Daten angesehen und unterliegen den geltenden Datenschutzvorschriften der Republik Kroatien. Die aufgeführten Daten werden lediglich zur Verwirklichung der Rechte und Pflichterfüllungen aus der durch die CTI durchgeführte Buchung verwendet und werden nicht für andere Zwecke genutzt. Bei Abschluss der Buchung bestätigt der Gast, dass die in der Bestätigung aufgeführten Daten wahrheitsgemäß und genau sind und dass er mit dem Zweck der Sammlung und Bearbeitung derselben vertraut ist.

Die CTI ist weder für fotografische Fehler noch für Fehler beim Ausdruck der Bestätigung verantwortlich. Die CTI stellt alle Informationen über die Villen in ihren Anzeigen bereit und bemüht sich darum, genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, die er selbst wiederum vom Eigentümer erhält. Der Eigentümer ist ausschließlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen über die Villa verantwortlich und die CTI kann für ungenaue, unvollständige und falsche Informationen nicht verantwortlich gemacht werden.

Jegliche Informationen von der Internetseite www.creative-tourism.hr oder www.weistria.com sowie der Anzeigen der Villen von anderen Portalen, mit denen die CTI einen Kooperationsvertrag hat, die zu Geschäftszwecken genutzt werden, stellt eine Verletzung der Autorenrechte dar und ist strafbar.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in kroatischer Sprache verfasst und seitens eines beeidigten Gerichtsdolmetschers ins Englische und Deutsche übersetzt. Im Falle von Unstimmigkeiten der übersetzten Versionen, findet die kroatische Version Anwendung.

Unstimmigkeiten müssen die Vertragsparteien versuchen einvernehmlich zu regeln. Sollte dies nicht möglich sein, bestimmen die Parteien das Gericht in Rijeka als zuständig und wenden das kroatische Recht an.